Frage: Krippenplatz steuerlich absetzen

Guten Tag! ich habe derzeit 2 Kinder in einer Kinderkrippe, die sehr teuer ist. Ist es richtig, dass ich die Kosten nur steuerlich absetzen kann (bzw. mein Mann), wenn ich wieder arbeite? Da ich für mein Baby vorerst nur wenige Stunden buchen kann, wird das nicht möglich sein... Oder reicht es, wenn ich in dem Jahr gelegentlich stundenweise eine Beschäftigung habe? Ich bin derzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis. Was ist mit dem Mutterschutz - können die Betreuungskosten für das ältere Kind in diesem Zeitraum angesetzt werden? Vielen Dank! Herzliche Grüße Claudia Wilke

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 12:23



Antwort auf: Krippenplatz steuerlich absetzen

Wir hatten ein ähnliches Problem als unser Sohn in die Krippe ging, ich dann im Mutterschutz war und dann mit meiner Tochter in Elternzeit zu Hause. Das Finanzamt hat das nicht anerkannt. Konnte also die Kosten erst absetzen, als ich wieder arbeiten ging und die Kleine auch in der Krippe war. Ich habe gelesen, dass man mind. 10 h pro Woche arbeiten muß, damit man die Betreuungskosten absetzen kann. Du kannst ja versuchen, es abzusetzen. Wir haben uns dann nicht länger mit dem Finanzamt rumgestritten. Es ging bei uns etwa um einen Zeitraum von 1,5 Jahren. Auch der Mutterschutz wurde nicht anerkannt. Aber wie gesagt, wir sind nicht weiter dagegen vorgegangen. V. G.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 21:22



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