Hallo Frau Bader,
unser Sohn wird im April 2013 ein Jahr alt und hat glücklicherweise einen Krippenplatz ab August 2013 bekommen (Schleswig Holstein) dieser kostet ca. 400 € im Monat. Nun bin ich wieder schwanger und befinde mich ab Dezember 2013 in Elternzeit.
Verliert mein erstes Kind dadurch ab Dezember seinen Rechtsanspruch oder entstehen für uns zusätzliche Kosten? Wir suchen verzweifelt nach Informationen.
Vielen Dank für Ihren Rat!
Mit freundlichen Grüßen - Ivechen
von
Ivechen
am 12.04.2013, 13:36
Antwort auf:
Krippenplatz für das erste Kind während Elternzeit für das zweite Kind
Hallo,
ein Rechtsanspruch hat man nur bis mittags.
Weitere Informationen sind landesgebunden und im Internet wahrscheinlich schwer zu finden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Krippenplatz für das erste Kind während Elternzeit für das zweite Kind
Hallo
Da Du dann nicht arbeitest hat er nur einen Anspruch auf 4 Stunden am Tag.
Kann auch am Nachmittag sein.
400€ ? Klingt nach Ganztags, diese Anspruch hat er dann natürlich nicht mehr, denn benötigt wird es ja auch nicht.
von
Sternenschnuppe
am 12.04.2013, 14:48
Antwort auf:
Krippenplatz für das erste Kind während Elternzeit für das zweite Kind
Vielen Dank für die Nachricht!
Da die Aussagen der Kommune, der Kindergärten ... widersprüchlich sind, habe ich im zuständigen Ministerium angerufen (Schleswig-Holstein):
Wenn uns niemend den Platz streitig macht, darf unser Kind sogar den ganzen Tag die Krippe besuchen und das zum normalen Preis der Satzung der Kita. Ansonsten hat es ein Anrecht auf 4 Stunden. Diese können jedoch auch am Nachmittag sein, je nach Auslastung der Krippe.
MFG
von
Ivechen
am 25.04.2013, 16:33