Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe bis zu meiner ersten Schwangerschaft gearbeitet und dann Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Sohn ist jetzt fast 8 Monate alt. Ich möchte während der Elternzeit bald wieder schwanger werden. Wie würde es dann mit dem Mutterschaftsgeld aussehen? Würde ich so was überhaupt kriegen? Und würde ich genau so viel Elterngeld wie bei dem ersten Kind kriegen? Was sollte ich denn schriftlich machen oder beantragen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Whity
von
Whity
am 13.12.2015, 18:35
Antwort auf:
Kriege ich Mutterschaftsgeld?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2015
Antwort auf:
Kriege ich Mutterschaftsgeld?
Ich bin Krankenschwester und würde erneut Beschäftigungsverbot kriegen. Sollte ich beim Beginn der nächsten Schwangerschaft die Elternzeit beenden? Also ein fließender Übergang? Wäre es möglich, dass ich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ärztlicherseits Elternzeit beende? Ich würde bei der Schwangerschaft übrigens kein Elterngeld mehr bekommen.
von
Whity
am 13.12.2015, 19:09
Antwort auf:
Kriege ich Mutterschaftsgeld?
Volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommst du dann, wenn du die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest.
Elterngeld kommt drauf an. Alle Monate nach dem 1ten Geburtstag deines Sohnes welche Du kein Einkommen hast, weil zB noch Elternzeit, gehen mit 0 € in die Berechnung für Elterngeld2 ein. Je nachdem wann Kind2 kommen, werden dann noch fehlende Monate durch Zeiten von vor der ersten Geburt ersetzt. So das du dann 12 Monate voll hast.
Elternzeit vorzeitig beenden in dem Wissen das man dann ins BV geht, ist nicht erlaubt. Das wäre Betrug. Wenn Du allerdings mit dem AG abgemacht hast, Du kommst nach dem Elterngeld in Teilzeit (geht auch innerhalb der EZ) wieder oder gar in Vollzeit weil du nur 1 Jahr EZ nimmst, und bist dann schon schwanger, dann kann dir das nicht zu Lasten gelegt werden. Du bekommst dann in einem BV das, was du eben auch ohne bekommen würdest.
Mitglied inaktiv - 13.12.2015, 19:51