Hallo Frau Bader, ich bin bis august 2019 in elternzeit und arbeite bei meinem vorherigen arbeitgeber seit 7 monaten als basis jobberin. Vorher hatte ich teilzeit unbefristetes arbeitsverhältnisNun bin ich wieder schwanger. Bei der ersten schwangerschaft habe ich von meiner FA arbeitsverbot für bestimmte tätigkeiten bekommen (bin zahnmedizinische fachangestellte). Ich könnte büro tätigkeiten machen aber damals wollte das mein chef nicht und hat mich dann frei gestellt. Ich habe bis zum mutterschutz noch meine lohnfortzahlung bekommen. Bekomme ich diese mal auch lohnfortzahlung bis zum mutterschutz wenn FA und chef wieder so entscheiden wie beim ersten mal, da ich ja jetzt basis dort arbeite? Vielen dank im voraus Ceylan
von Ceylan am 19.09.2018, 21:19