Frage: Krankschreibung

Hallo Frau Bader, bin jetzt die 3.Woche wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben. Habe auch teilweise starke schmerzen in der Leistengegend. Bin jetzt 25. ssw. Also bis zum Mutterschutz noch ein bißchen hin. Was ist denn wenn es nicht besser oder schlimmer wird und ich noch länger krankgeschrieben werde mit diesem Krankengeld nach 6 Wochen? Ist es wenn man 6 Wochen wegen der gleichen Sache krankgeschrieben ist? Ist das in der SS noch wieder anders? Wir könnten ohne mein Gehalt jetzt noch gar nicht über die Runden kommen. Und wenn der Mutterschutz anfängt ist das dann wieder normal? Mit dem Geld? Vielen Dank schon mal. LG Pinski

Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 12:21



Antwort auf: Krankschreibung

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.Das gilt auch bei SS. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2006



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