Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Hallo! Ich war 3 Wochen wegen einer Bronchitis krankgeschrieben und musste am letzten Krankheitstag wegen Blutungen und drohender Fehlgeburt in der 9. Schwangerschaftswoche ins Krankenhaus. Dort war ich 2 Wochen und bin gestern entlassen worden, da ich keine Blutungen mehr hatte und alles ok war. Mein Arzt hat mich nun gestern für weitere 2 1/2 Wochen (bis 10.12.) krankgeschrieben, da ich mich noch schonen muss. Nun hat mir mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) heute mitgeteilt, dass ich dann ab 04.12. aus der Lohnfortzahlung herausfalle, ich solle mir lieber ein Beschäftigungsverbot erteilen lassen, dann würde das Gehalt weitergezahlt werden. Mein Frauenarzt meint aber nun, er könne mir kein Beschäftigungsverbot erteilen, da ich die Blutung hatte und deshalb "krank" bin, deshalb die Krankschreibung. Liegt der Arzt hier richtig? Gibt es wirklich keine Möglichkeit, ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Und was ist, wenn ich beispielsweise im Januar nochmals wegen Blutungen krankgeschrieben werde, bekomme ich dann gleich Krankengeld? Wenn ich auf eigenen Wunsch ab dem 04.12. wieder arbeiten gehe um eben nicht aus der Lohnfortzahlung herauszufallen, brauche ich dann eine Gesundschreibung vom Arzt? Danke für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 19:20



Antwort auf: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Hallo, das kann nur ein Arzt entscheiden - fragen Sie doch mal bei Dr. Bluni. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2008



Antwort auf: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Das ist richtig.Sobald eine Krankheit seitens der Schwangerschaft vorliegt(in meinem Fall Bluthochdruck und Schwangerschaftsdiabetes)kann mam kein BV mehr ausstellen. Gruss Sandy

Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 20:50



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