Hallo Frau Bader
Ich bin schwanger und gerade erst wieder in den Beruf eingestiegen nach Elternzeit meines ersten Kindes. Nun höre ich, dass mein AG verfügt hat, dass man sich schon am ersten Tag eine Krankschreibung vom Arzt holen muss. Nicht nur das, er hat auch einen. Vordruck angefertigt, auf dem der Arzt den. Besuch bestätigen soll inkl. einem Ankreuzfeld, dass der Termin nicht zu einer anderen Zeit möglich war. Ist das rechtens?
In der letzten SS hatte ich oft Probleme mit Migräne, da durfte man noch 2 Tage ohne Attest fehlen. Ebenso mit den vorsorgeuntersuchungen. Mein FA untersucht die Schwangeren lieber vormittags, da er nur ein Mal nachmiitags offen hat. Ich kann doch nun nicht ständig gezwungen werden, diesen Wisch ausfüllen zu lassen, oder?
Danke für Ihre Einschätzung!
von
monne
am 21.04.2014, 16:50
Antwort auf:
Krankmeldung und Attest
Hallo,
kann er.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Krankmeldung und Attest
Nun ja...wenn du an den Tagen bezahlt werden möchtest, an denen du krank bist, warum solltest du deinem AG nicht bestätigen lassen, dass du krank bist (bzw Arzttermine hast)?
Es ist das gute Recht deines AG! Wurde zuletzt gerichtlich nochmal bestätigt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.04.2014, 19:58
Antwort auf:
Krankmeldung und Attest
Natürlich wird mein AG informiert, wenn ich krank bin! Die Sache ist die, dass ich befürchte, wieder vermehrt mit Migräne zu tun zu bekommen, da hilft kein Arztbesuch sondern Dunkelheit, Ruhe und im Zweifel Tabletten. Ein Besuch beim Arzt ist dann extrem anstrengend und bringt für meine Genseung gar nichts. Werde ich aber tun MÜSSEN, wenn es keinen anderen Weg gibt.
Zudem wollten die Arzthelferinnen den Wisch vom AG so nicht ausfüllen. Muss man denn den vom AG nehmen oder reicht nicht auch so ein Zettel vom Arzt, dass man von... bis ... da war?
von
monne
am 21.04.2014, 21:53