Sehr geehrter Frau Bader, bis zum Beginn der Mutterschutz bin ich krank geschrieben. Direkt danach möchte ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Ich habe aber noch 10 Tage Urlaub. Wird der Urlaub vom Arbeitgeber ausbezahlt, muß der Urlaub nach Mutterschutz genommen werden oder muß er nach 3 Jahren von mir genommen werden? Ihre Antwort wird mich freuen. Viele Grüße Jeannette
Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 15:27