Frage: Krankheitsfall junge Mutter

Guten Tag Frau Bader, ich weiß nicht genau, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich versuche es mal. Vor gut 19 Wochen bin ich das erste Mal Mutter geworden. Nun entwickelt sich bei mir ein Karpaltunnelsyndrom (die Symptome kenne ich noch von meinem Karpaltunnelproblem vor einigen Jahren..) Ich denke eine Op ist unausweichlich. Wenn ich die Hand operiert bekomme, wird es unmöglich sein, mein Baby zu betreuuen. In wiefern steht mir bzw uns Hilfe zu? Kann mein Mann sich Krankschreiben lassen oder muss er Urlaub nehmen in der Zeit? Auf eine Haushaltshilfe möchte ich eigentlich verzichten... Vielen Dank und Frohe Ostern

von Pusteblume1611 am 25.03.2016, 16:56



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2016



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Sollte der Arzt eine Haushaltshilfe verschreiben ( die Bedingungen sind sehr streng ) dann kann auch Dein Mann das machen. Ansonsten muss er Urlaub nehmen. Sich selbst krankschreiben wäre Betrug. Er ist nicht krank.

von Sternenschnuppe am 25.03.2016, 20:19



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Danke für Deine Antwort. Mit den Krankschreiben von meinem Mann hab ich falsch formuliert, aber evtl gäbe es die Möglichkeit oder so das er halt zuhause bleiben kann und das von der Kasse gezahlt wird oder sowas?!

von Pusteblume1611 am 25.03.2016, 20:52



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Ja, wenn er als Haushaltshilfe abgerechnet wird sofern Du eine verschrieben bekommst. Das ist die Frage. Ich hatte 2010 mit Baby und Kleinkind Zuhause die Schweinegrippe ( echte und dem Gesundheitsamt gemeldete ) und bekam keine. Ich konnte nix und bekam keine. Daher weiß ich nicht ob eine verhinderte Hand da ausreicht.

von Sternenschnuppe am 25.03.2016, 21:11



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Aber wenn frau doch einen Partner hat, der Urlaub einreichen kann, wozu eine Haushaltshilfe auf Krankenversicherungskosten? (Bei Alleinstehenden sieht es natürlich anders aus.)

von Pamo am 25.03.2016, 22:16



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Weiss ich nicht Pamo. Meiner hätte damals keinen Urlaub bekommen. Durfte aber früher gehen und zumindest den Großen so bringen und holen können. Der kleine konnte zum Glück eh noch nix. Kam also auch nicht weg :-) Ich weiss aber dass wenn eine Haushaltshilfe genehmigt wird, dann kann das der Ehemann machen und bekommt den Lohn anteilig ersetzt. Am besten bei der Kasse anrufen. Die wissen (meist) mehr.

von Sternenschnuppe am 25.03.2016, 23:14



Antwort auf: Krankheitsfall junge Mutter

Hallo Pusteblume, Du kannst eine Familienpflegerin beantragen. Dazu musst du zum Hausarzt, dieser stellt die ein Atest aus mit der Dauer und wie viele Stunden am Tag diese benötigt wird. Mit diesem Atest gehst du dann zu deiner Krankenversicherung - oder schickst es. Dann suchst du dir noch eine Familienpflergerin / Dorfhelferin. Diese gibt es bei Caritas, AWO, DRK, Sozialstationen - die auch älter Menschen pflegen, doch keine Angst diese haben einige Abteilungen unser anderem die Familienpflege-. Dorfhelferinenwerk, usw. Am besten im Internet eingeben . Diese betraut dann dann Kind, unterstütz dich falls du für dich Hilfe benötigst, hilft im Haushalt, geht einkaufen usw. Diese kommt dann in der Zeit in der dein Mann bei der Arbeit ist. Die Kosten übernimmt die KV, du musst höchstens einen Beitrag von 5€ pro Tag selber bezahlen. Gute Besserung und Alles Gute

von APN2015 am 31.03.2016, 11:49



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