Frage: Krankheit

Hallo zusammen, Meine Tochter 4 jahre alt, war krankt und ich blieb mit ihr zuhause.2 tage. Jetzt AG, Ich werde nicht dafür bezahlt und muß mich mit Krankenkasse zusammen setzen das die mich bezahlen und auch nicht den gesamt lohn sondern 60% stimmt das? wenn nicht was soll ich machen? Wenn Ja wie dann wie beantrage ich das bei KK LG Samia

Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 09:19



Antwort auf: Krankheit

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2005



Antwort auf: Krankheit

Bei mir war das so, dass ich die AU-Bescheinigung meinem Arbeitgeber übergeben habe und dann mit dem Durchschlag zur Krankenkasse gefahren bin, da musste ich auf der Rückseite der AU-Bescheinigung einiges eintragen (z.B. Bankverbindung) und nach 2 Wochen hatte ich mein Geld.

Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 10:56



Antwort auf: Krankheit

Hallo, Ich habe Keine Bescheinigung oder etwas anderes in der Art. Ich hatte eine Krankschreibung vom Arzt und das was auch schon! LG samia

Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 12:11



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