Frage: Krankheit

Guten Tag, habe mal ne Frage, bin am Wochenende die Treppen runtergestürzt und habe mich ziemlich heftig verletzt,unter anderem am Rücken der sich aber erst später bemerkbar machte.Nun zu meinem Problem mein Mann musste gestern in der Früh nach hause kommen da ich mich nicht mehr bewegen konnte und unser Sohn (2Jahre) auch noch voll auf uns angewiesen ist.Mein Mann hat auch in der Arbeit bescheid gesagt.Heute Morgen hat er auch noch einmal bescheid gesagt das er heute noch nicht kommt da ich das Kind nicht ausreichend versorgen kann.Unser Hausarzt hat ihn zwar nicht Krankschreiben können aber hat ihm ein Attest mitgegeben in dem er bestätigt das er für das Kind sorgen muss.Nun hat heute sein Chef angerufen und einen totalen terror veranstaltet.Nun zu meiner Frage kann der Chef ihm nun was anhaben und was soll man tun wenn so ein Fall eintritt in dem man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um das Kind kümmern kann? Denn bei drei bis vier Tagen lohnt es sich nicht eine Haushaltshilfe zu beantragen.

Mitglied inaktiv - 11.02.2005, 16:21



Antwort auf: Krankheit

Hallo, er hat keinen Anspruch, zu Hause zu bleiben, wenn der AG dies nicht gewährt.Die Frage der Haushaltshilfe ist ja die Lohnfortzahlung betreffend Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2005



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