Krankheit wahrend des Mutterschutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Hallo! Ich befinde mich aktuell im Mutterschutz und musste nun für eine Woche ins Krankenhaus. Habe ich Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschutzes um diese Zeit, wenn ich den Aufenthalt beim Arbeitgeber Nachweise? Wie verhält es sich mit einer krankschreibung in Folge für eine weitere Woche? Gruß und danke, Susanne

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 12:50



Antwort auf: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Hallo, meine Vorrednerinnen haben komplett recht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2011



Antwort auf: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Hallo Wieso sollte sich der denn verlängern ?

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 13:48



Antwort auf: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Nein - natürlich nicht; wieso auch?

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 14:11



Antwort auf: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Hallo, Mutterschutz ist gegenüber einer Krankschreibung "vorrangig". Eine Verlängerung des Mutterschutzes ergibt sich nicht. Gruß

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 17:29



Antwort auf: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Ist der Zweck des Mutterschutzes denn bei Krankheit weiterhin erfüllt?

Mitglied inaktiv - 22.01.2011, 04:25



Antwort auf: Krankheit wahrend des Mutterschutzes

Der Zweck des Mutterschutzgesetzes ist es, den durch die Schwangerschaft bei der Arbeitnehmerin entstehenden Widerstreit zwischen ihrer Stellung im Berufsleben und ihrer Mutterrolle auszugleichen. Bei diesem Ausgleich stehen Gesunderhaltung von Mutter und Kind im Vordergrund. Während der Schwangerschaft und einer bestimmten Zeit danach wird die Arbeitnehmerin vor körperlicher Überbeanspruchung geschützt. Gleichzeitig soll ihr der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Schließlich wird die wirtschaftliche Versorgung der werdenden Mutter geregelt.

Mitglied inaktiv - 22.01.2011, 10:57



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