Hallo Frau Bader, habe eine dringende Frage bzgl. meines schon genehmigten Urlaubs vor dem MUSCHU. Bin nun leider aus der SS heraus seit dem 16.2.06 krank geschrieben und seit dem 1.3. hat das alles meine FÄ übernommen. Nun hätte ich eigentlich vom 10.4.06 - 13.4.06 und ab dem 5.5.06 - 11.6.06 Urlaub, mein MUSCHU beginnt am 12.6.06. Meine Krankmeldng läuft nun noch bis 12.5.06 wie ist das dann mit meinem Urlaub, den ich bisher nicht wahrnehmen konnte? Verfällt der, inwieweit ist mir der AG gegenüber verpflichtet was den Urlaub betrifft. Ausserdem kam es auch am 10.4.06 schon zu einer Kündigung gegen die ich aber Widerspruch eingelegt hatte und die nun zurückgenommen wurde, ich aber auch daruf hingewiesen wurde meine Arbeit wieder aufzunehmen. Das alles belastet mich natürlich noch mehr. Habe heute wegen meinem Urlaub einen Brief an die Firma gesendet bezgl. Klärung wegen dem Urlaub. Wie soll ich mich verhalten und wie ist da der Rechtsstand. Noch dazu zu sagen ist das ich einen befristeten AV habe vom 1.2.05 - 31.12.06. Danke Ihnen schon mal für Ihre Antwort... LG die suesse
Mitglied inaktiv - 24.04.2006, 19:49