Hallo Frau Bader,
ich bin zur Zeit in Elternzeit, jetzt hatten mein Mann und ich gleichzeitig eine schwere Mandelentzündung, da wir beide krank waren konnten wir uns zum Glück noch bei unserer kleinen Tochter (4 Monate) abwechseln.
Nun frag ich mich aber was passiert, wenn nur ich wirklich flach liege.
Würde mein Mann dann zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben können? Falls ja würde ehr weiter Gehalt oder Krankengeld bekommen?
Bei welchen Krankheit wäre das Möglich und wie lange?
Desweiteren würde ich gerne wissen, wie es ist wenn ich wieder arbeite, da ich Beamtin bin habe ich ja nur 4 Tage Sonderurlaub, wenn meine Maus krank ist. Jetzt habe ich aber gehört es gibt eine Art "Angleichung" das man auch auf die 10 Tage kommt. Gibt es da einen rechtsanspruch drauf? und wie sieht das genau aus? Oder wäre das Kulanz des Arbeitgebers?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe
von
babylu_13
am 24.01.2014, 20:16
Antwort auf:
Krankheit der Mutter/ des Kindes
Hallo,
die entscheidende Frage ist, wie ihr Mann und das Kind krankenversichert sind.
Wenn Sie eine privat versichert sind, müssen Sie in Ihrem Vertrag schauen, ob in einer Haushaltshilfe zusteht. Sonst bekommen Sie keine wie ein gesetzlich Versicherter.
Kinderkrankentage:
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist.
ansonsten kommt es wesentlich darauf an, in welchem Bundesland Sie Beamtin sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014
Antwort auf:
Krankheit der Mutter/ des Kindes
Bei wem ist das Kind denn krankenversichert (privat/gesetzlich)?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.01.2014, 20:41
Antwort auf:
Krankheit der Mutter/ des Kindes
Er kann seine Kindkranktage nehmen, bezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen.
von
Pamo
am 24.01.2014, 20:46
Antwort auf:
Krankheit der Mutter/ des Kindes
Um als Mutter eine bezahlte Haushaltshilfe zu bekommen muss man schon nahezu bewusstlos sein oder eben im Krankenhaus.
Ich hatte Schweinegrippe und damals Baby und Kleinkind und bekam keine.
Kindkranktage gehen nur wenn das Kind krank ist.
Daher mein Tipp : soziales Netz ist das A und O, Familie, Freunde etc.
Hatte ich damals nicht da neu zugezogen, jetzt ja.
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2014, 21:36