Krankheit/Urlaub vor dem Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankheit/Urlaub vor dem Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich hätte da mal ein paar Fragen, auf die ich dringend Antworten bräuchte: 1. Ich bin in der 29 Woche schwanger, seit 2 Wochen krank geschrieben. Psychisch gehts mir z.Z.sehr schlecht, so das ich weiterhin nicht arbeiten kann. Kann man auf Grund Psychischer Probleme ein Beschäftigungsverbot aussprechen? 2. Ich habe noch Anspruch auf Resturlaub. Sollte mein Arbeitgeber ihn mir vor dem Mutterschutz genehmigen, brauche ich das schriftlich von ihm oder reicht mündlich? 3. Wie beantrage ich bei meinem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld, ohne "Formfehler" zu begehen? Vielen Dank im voraus

Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 09:25



Antwort auf: Krankheit/Urlaub vor dem Mutterschutz

HAllo, 1.Ja, aber eher eine Krankschreibung 2.Schriftlich ist sicherer, mündlich reicht aber 3.Reden Sie mit der Krakenkasse Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2004



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