Hallo! Meines Wissens nach bezieht sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes auf das letzte Nettogehalt, d.h. unter Umständen auch das Krankengeld wenn man bis zum Mutterschutz krankgeschrieben ist. Mein Arbeitgeber meinte, bei uns würde ich aufgrund der Betriebszugehörigkeit erst nach einem halben Jahr Krankengeld (das ja nur 80 % des Gehaltes ist oder so) beziehen, ich könnte mich ruhig krankschreiben lassen bis zum Schluss und müsste nicht meinen Urlaub dafür nehmen (der eigentlich so geplant war). Ich habe diese Aussage nicht schriftlich, die Krankenkasse konnte mir dazu nix sagen. Wie kann ich mich absichern? Vielen Dank Marion
Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 13:48