Krankenversicherungsbeitrag bei Bezug von Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherungsbeitrag bei Bezug von Elterngeld

Hallo Frau Bader, voraussichtlich werden wir am 06.09.2016 Eltern eines kleinen Mädchens. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31.08.2016 und er wird garantiert nicht verlängert. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und haben auch nicht vor, vor der Geburt unseres Kindes zu heiraten. Was uns jedoch komplett verunsichert ist, wer für meinen Krankenversicherungsbeitrag aufkommt. Ist es wirklich so, dass ich während des Bezugs von Elterngeld keinen Beitrag zahlen muss? Wir finden hierzu nirgends schlüssige Angaben. Dass ich kein ALG 1 bekomme, ist klar. Jedoch bedeutet das ja auch im Umkehrschluss, dass ich eigentlich nicht krankenversichert bin. Beim AA wurde mir mitgeteilt, dass sie nicht für mich zuständig sind, weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Auch logisch. Aber es kann ja wohl auch nicht sein, dass ich ohne KV dastehe? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße

von kpm81 am 24.06.2016, 13:07



Antwort auf: Krankenversicherungsbeitrag bei Bezug von Elterngeld

Hallo, während des Bezuges von EG muss man keine Beiträge zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2016



Antwort auf: Krankenversicherungsbeitrag bei Bezug von Elterngeld

Während die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger für die Dauer der Elternzeit und des Erziehungsgeld- bzw. Elterngeldbezugs in der Regel beitragsfrei fortbesteht, haben freiwillig Versicherte - sofern kein Anspruch auf Familienversicherung besteht - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindestens auf der Grundlage der gesetzlichen Mindesteinnahmen zu entrichten. Die Höhe der Beiträge ist in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Mutterschaftsgeld bekommst Du ohne den Arbeitgeberanteil nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Krankenkasse.

von das.katilein am 24.06.2016, 13:10



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