Frage: krankenversicherung

Hallo Frau Bader, stimmt es eigentlich, dass das Kind bei dem Partner krankenversichert sein muss, der privat versichert ist? Wir sind nicht verheiratet. Vielen Dank! Andrea

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 09:48



Antwort auf: krankenversicherung

Hallo, Sind Sie privat und Ihr Partner gesetzlich versichert oder umgekehrt? Das größte Problem entsteht bei unterschiedlicher Versicherungszugehörigkeit der Eltern. Ist der eine Teil privat und der andere gesetzlich versichert, wissen viele Eltern nicht, wo sie ihr Kind versichern müssen. Dabei sind einige Kriterien zu berücksichtigen: 1. Familienstand Sind die Eltern unverheiratet und ist ein Elternteil gesetzlich versichert, besteht auch für das Kind Anspruch auf Familienversicherung in der GKV. Sind die Eltern verheiratet, muß eine weitere Prüfung hinsichtlich des Einkommens des privat Versicherten erfolgen. 2. Einkommen des privat Versicherten Verdient der privat Versicherte monatlich höchstens 1/12 der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (1999: 76.500,00 DM, also monatlich 6.375,00 DM), besteht für das Kind Anspruch auf Familienversicherung. Verdient der PKV-Versicherte mehr als 1/12 der Beitragsbemessungsgrenze, muß eine Prüfung hinsichtlich des Einkommens des gesetzlich Versicherten vorgenommen werden. 3. Einkommen des gesetzlich Versicherten Ist das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher als das Einkommen des privat Versicherten, besteht für das Neugeborene auch hierbei Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. In den Fällen, wo kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, muß das Kind in der privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der GKV zu einem eigenen Beitrag versichert werden Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2003



Antwort auf: krankenversicherung

Die Regel ist: "das Kind muß bei dem Elternteil versichert werden, der mehr verdient." Diese Regelung können unverheiratete Eltern jedoch untehölen, denn das Kind kann auch beim gesetzlich versicherten angemeldet werden. Gab es vor kurzem erst ein Urteil dazu! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 10:24



Antwort auf: krankenversicherung

Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß Andrea

Mitglied inaktiv - 03.07.2003, 09:53



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