Frage: Krankenversicherung

Hallo, Ich beziehe den Höchstsatz an Elterngeld und mein Mann ist privat versichert. Nun schrieb mir meine KV, ich müsse mich in der Zeit des Elterngeldes dort freiwillig weiterversichern und 300€/Monat zahlen, weil mein Mann privat versichert sei. Wäre er gesetzlich versichert, wäre ich beitragsfrei dort versichert. Kann das sein? Und wie ist es dann, wenn ich meine Arbeit wieder aufnehme oder Arbeitssuchende wäre? Danke und viele Grüße

von deedaa1 am 22.02.2016, 09:37



Antwort auf: Krankenversicherung

Hallo, wie waren Sie denn vorher kk-versichert? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2016



Antwort auf: Krankenversicherung

Hallo, ich hatte diese Situation bei meinem ersten Kind auch. Ich gehe davon aus, dass ihr verheiratet seid und Du freiwillig gesetzlich versichert bist (da Du volles Elterngeld bekommst, ist davon auszugehen, dass Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hast). Auf Grundlage des Gehaltes Deines Mannes wird nun der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet und den musst Du zahlen. Wenn Dein Mann gesetzlich versichert wäre, würde die Familienversicherung greifen und Du wärst Beitragsfrei bei ihm versichert. In der privaten gibt es keine Familienversicherung. Du hättest natürlich die Wahl Dich auch privat zu versichern, was aber teurer ist. Leider ist dies so und ob dies fair ist, sei mal dahin gestellt. Keine Ahnung, ob Dein Mann die Möglichkeit hat in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, was ja auch nicht so einfach ist. Bei uns war das damals nicht möglich. Wenn Du wieder arbeiten gehst, dann bezahlst Du ganz normal Deine Krankenversicherungsbeiträge wie vor der Elternzeit (prozentual von Deinem Gehalt). Wenn Du Arbeitssuchend bist und ALGI beziehst, bist du über das Amt versichert. Liebe Grüße und eine schöne Elternzeit

von Sweetnephele am 22.02.2016, 12:36



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