Hallo!
Bin grad aktuell in der 19.SSW und habe ein BV. Mein Vertrag ist befristet und endet am 2.1.2012 . Unser Kind soll am 9.11.11 zur Welt kommen.Habe noch 21 Urlaubstage übrig.
Frage 1. - Bin ich auch nach dem 2.1.11 Krankenversichert (kein Arbeitsverhältnis -aber Elterngeld)?
Frage 2 - Kann ich meinen Resturlaub von 21 Tage an den 2.1.11 dranhängen um so den Vertrag um 21 Tage zu verlängern?
Vielen Dank
Melanie
Mitglied inaktiv - 12.06.2011, 12:12
Antwort auf:
Krankenversicherung...
Hallo,
Sie bleiben auch als BezieherIn von Elterngeld und als Elternteil in der "Elternzeit" in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn Sie unmittelbar vorher Pflichtmitglied waren.
Als Pflichtersicherte beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert sind:
1. Eltern in Elternzeit
2. Bezieher von Elterngeld ohne Elternzeit (während des gesamten Zeitraums des Bezugs von Elterngeld, also auch bei "Verdoppelung" des Auszahlungszeitraumes).
Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist und während der Mutterschutzfristen oder der Elternzeit endet, sind Sie bei Bezug von Elterngeld als Pflichtversicherte weiterhin gesetzlich krankenversichert solange Sie Elterngeld beziehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011