Frage: Krankenversicherung

Hallo Frau Bader, ich bin ansich Selbständig, kann aber als Schwangere diesen Beruf gar nicht mehr ausüben. So ist also mit meinem positiven Schwangerschaftstest quasi "Schicht im Schacht" und ich werde das Gewerbe abmelden müssen. Nun bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert und meine Beiträge wurden immer nach meinem Einkommen berechnet. Das summierte sich in Einkommen, Unterhalt (für die ältere Tochter) und Kindergeld. Ich habe mir berechnen lassen, wie hoch mein Beitrag für mein Einkommen nach der Auflösung meiner Selbständigkeit wäre - und da muss ich sagen, bleibt ganz schön wenig für mich und meine Tochter übrig. (Es ist lustig, aber alles, was ich zahlen muss, berechnet sich "nach dem Einkommen" - und irgendwie kommen da immer ne Menge Zahlungen zustande.) Welche Möglichkeiten habe ich nun, um nicht diese Beiträge selbst nach meinem Einkommen bezahlen zu müssen? Könnte ich mich zb. arbeitssuchend melden (trotz Schwangerschaft) und würde ich dann über das Arbeitsamt versichert sein? (Anspruch auf Hartz-IV besteht nicht.) Ich habe mir das alles ausgerechnet und festgestellt, dass ich durch diese Zahlungen so nach und nach ins Minus rutschen würde - was nun auch nicht Sinn der Sache ist. Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Joyannee

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 18:15



Antwort auf: Krankenversicherung

Hallo, Sie können es ja mal beim AA versuchen. Aber Leistungen werden Sie da nur erhalten, wenn Sie freiwillig in die Arbeitslosebnversicherung eingezahlt haben. Einen Anspruch auf Freistellung gibt es nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2010



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