Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir folgende Frage beantworten. Kann man sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig selber versichern, wenn der Ehemann und die Kinder in einer privaten KV sind? Oder muß man mit in die Private? Es geht nicht um Arbeitslosigkeit, sondern um eine quasi selbstgewählte einjährige "Verlängerung" der Elternzeit. Grüße
Mitglied inaktiv - 23.04.2009, 13:09