Frage: Krankenversicherung

Hallo frau Bader, ich würde gerne wissen, in welchen Gesetzen die Krankenversicherung geregelt ist. Ich mußte mich zu Beginn meines Mutterschutzes freiwillig gesetzlich versichern, da ich, so ich nicht Mutter geworden wäre, über der Einkommensgrenze gelegen hätte und mein Mann privat versichert ist. Jetzt zahlen wir schon seit April 1999 jeden Monat 500DM für meine Krankenkasse. Im September bekomme ich unser 2. Kind und nun wurde mir gesagt, dass ich nicht einmal Anrecht auf das Mutterschaftsgeld hätte für diese Schwangerschaft. Wenn überhaupt gäbe es 150 DM Entbindungsgeld. Ich habe keinerlei Einkommen und das auf längere Sicht, wir müssen aber jeden Monat für mich und die Kinder über 800 DM für die Krankenversicherung bezahlen! Wo steht das und wer legt es fest? Was erwartet mich denn noch so an guten Nachrichten... Würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.

Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 23:08



Antwort auf: Krankenversicherung

Liebe Xanthi, Mutterschaftsgeld bekommen die Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist in der gesetzl. KK eigenständig versichert sind. Gereeglt ist das in § 13 Mutterschutzgesetz und in der RVO. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2001



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