Sehr geehrte Frau Bader, mir ist sehr bewusst, dass in diesem Forum schon viele Fragen zum Thema Krankenversicherung gestellt und beantwortet wurden. Leider hat die Suchfunktion in diesem Forum fuer mich nicht zu einer eindeutigen Antwort auf meine Fragen gefuehrt. Deshalb hier meine Frage(n): Meine Lebensgefaehrtin (nicht verheiratet) erwartet unser Kind. Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der genau in der Mutterschutzzeit endet. 1. Kann sie nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt dann nicht angestellt ist? 2. Sie ist gegenwaertig pflichtversichert bei der GKV (ich selbst PKV). Wird sie (und das Kind) nach der Zeit des Mutterschutzes beitragsfrei bei ihrer KK versichert sein? 3. Die KK hat ihr mitgeteilt, dass sie (und das Kind) nicht beitragsfrei versichert sein wird! Im Forum lese ich das oefter mal aber anders! Hat die KK Recht? Besten Dank im Voraus fuer eine Antwort! Meteor
Mitglied inaktiv - 15.07.2005, 11:13