Hallo Frau Bader, mit großem Interesse habe ich im letzten Newsletter "Fragen der Woche" eine von Ihnen beantwortete Frage zum Thema freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung gelesen. Ich war in 2010 selbständig und habe mein 2. Kind bekommen. Bis kurz vor der Geburt konnte mir meine Krankenkasse keine präzise Aussage geben, ob in in welcher Höhe, ich meine Beiträge weiterbezahlen müsste. Die Unkompetenz hat mich damals sehr viele Nerven gekostet, weswegen ich das Thema vorerst zu den Akten gelegt hatte. Letztendlich wurde mir trotzdem jeden Monat ein Beitrag abgebucht. Ob der gerechtfertigt ist, habe ich bis heute nicht prüfen lassen. Sie schreiben, dass ein Gerichtsurteil zu dem Ergebnis gekommen ist, dass auf alle Fälle ein Beitrag während der Elternzeit zu entrichten ist. Können Sie mir sagen, wie hoch der ist? Ist das ein pauschaler Betrag für alle Muttis oder richtet der sich nach irgendwelchen Werten? Im übrigen habe ich während der Elternezit mein Gewerbe abgemeldet. Spielt das eine Rolle? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. VG Susan
von tomsusan am 20.04.2012, 11:01