Hallo! Von 2002 bis Juli 2005 habe ich eine Ausbildung absolviert. Danach wurde ich leider nicht übernommen und wurde arbeitslos. Im Juni 2006 kam mein Sohn Marvin zur Welt. Bis dahin habe ich ALG 1 bekommen. Nun bin ich wieder schwanger (ET 22.08.2007). Der Erziehungsgeldbescheid für das 2. Erziehungsjahr mit Marvin liegt mir noch nicht vor. Nun dachte ich ja, dass man beitragsfrei weiter krankenversichert ist, wenn man in der Erziehungszeit ist (habe mich damals für 2 Jahre entschieden), auch wenn man kein Erziehungsgeld bekommt. Also habe ich mich nicht weiter darum gekümmert. Heute rief mich jedoch meine Krankenkasse an und informierte mich darüber, dass ich wahrscheinlich nicht mehr krankenversichert sei (sind über der Einkommensgrenze fürs Erziehungsgeld und nicht sicher, ob wir überhaupt was bekommen). Laut der Mitarbeiterin wäre ich nur weiter versichert, wenn ich Erziehungsgeld weiter beziehen würde. Anders wäre es wohl, wenn ich vor der Geburt Marvin's einen Job gehabt hätte. Dann wäre es egal gewesen, ob ich Erziehungsgeld bekomme oder nicht und ich wäre beitragsfrei versichert gewesen weiterhin. Entspricht das der Wahrheit? Des Weiteren hat die Dame von der Krankenkasse gesagt, ich bekomme auch kein Mutterschutzgeld, weil ich nicht gearbeitet habe und auch nicht arbeitslos war, sondern im Erziehungsurlaub. Stimmt dies auch? Danke
Mitglied inaktiv - 02.08.2007, 12:24