Liebe Frau Bader,
in dieser Woche endete die dreijährige Elternzeit. Muss der Arbeitgeber mich automatisch darüber benachrichtigen und mich anstellen oder kann ich die Anstellung um ein paar Monate verzögern? Das Problem ist, mein Kind kommt erst im Herbst in den Kindergarten.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung nach der dreijährigen Elternzeit aus? Besteht die weiter bei meiner bisherigen Krankenversicherung oder muss ich hier was unternehmen?
Danke und ein schönes Pfingsfest,
Sieglinde
von
sbackin
am 18.05.2013, 21:49
Antwort auf:
Krankenversicherung und Beschäftigung nach Elternzeit
Hallo,
nein, Sie müssen am ersten TAg nach der EZ selber Ihre ARbeitsleistung anbieten. Und einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben Sie nicht - und dann müssen Sie sich auch um die KK kümmern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2013
Antwort auf:
Krankenversicherung und Beschäftigung nach Elternzeit
Ähnmmm, der AG muß gar nichts, ausser dir den Arbeitsplatz bzw einen vergleichbaren nach der EZ zur Verfügung stellen. Du bist in der Bringschuld, sprich wenn du keine Kinderbetreuung hast und deshalb am Tag nach der EZ den Job nicht antreten kannst, ist das Arbeitsverweigerung. Und damit ein Kündigungsgrund bzw unter Umständen könnte er sogar Schadensansprüche geltent machen (wenn es wirklich fies kommt). Und ohne Job keine KV, ausser du kannst in die Versicherung deines Mannes, ansonsten mußt du dich selbst versichern. Wenn du die Arbeit nicht antritts, dürftest du auch erst einmal eine Sperre vom Amt bekommen, weil eben selbstverschuldet.
Sorry, aber um sowas kümmere ich mich doch nicht Tage vorher, sowas klärt man rechtzeitig. Und wenn ich keine Kinderbeteuung habe, dann bitte ich den Chef um unbezahlten Urlaub oder ähnliches. Oder kündige rechtzeitig. Wenn KiGa nicht möglich ist, dann evtl TM - wobei du da jetzt bestimmt keine mehr bekonmmst. Das hätte schon im Herbst2012 geklärt gehört.
Mitglied inaktiv - 18.05.2013, 22:23
Antwort auf:
Krankenversicherung und Beschäftigung nach Elternzeit
In dieser Woche ???
Wie ist die aktuelle Absprache mit dem AG ?
Bist Du verheiratet ?
von
Sternenschnuppe
am 19.05.2013, 20:12
Antwort auf:
Krankenversicherung und Beschäftigung nach Elternzeit
Du musst am dritten Geburtstag wieder arbeiten! Ziemlich spät dran mit deiner Aktion das kann Probleme geben!!! Kv besteht über dein Arbeitsverhältnis. Hast du keinen ag und bist nicht verheiratet musst du die kk selber zahlen. Dein ag wir sicher mit deinem arbeitsantritt rechnen.
von
CKEL0410
am 20.05.2013, 10:54
Antwort auf:
Krankenversicherung und Beschäftigung nach Elternzeit
Hallo Frau Bader,
danke für die Info.
Habe bereits eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen.
Viele Grüße,
SB
von
sbackin
am 22.05.2013, 20:06