Krankenversicherung nach der Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung nach der Geburt

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage und zwar .. ich wohne zusammen mit meinen Freund nicht verheiratet in unserem Haus mit meinen Sohn. Jetzt bin ich schwanger und werde so Gott will im Februar unser gemeinsames Kind zur Welt bringen. Bis dahin werde ich arbeiten und mein Sohn und ich sind krankenversichert über mich . Nach der Geburt werde ich allerdings für 1 Jahr in Erziehungsurlaub gehen. Muss ich dann selbst meine/unsere Krankenversicherung zahlen? .. Könnten wir bei meinen Freund mitversichert sein? .. Vielen Dank im Voraus Jenny

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 07:53



Antwort auf: Krankenversicherung nach der Geburt

Hallo, Sie sind in der gesamten EZ beitragsfrei versichert - wenn Sie keinen Ag haben mind, für die Zeit vom EG-Bezug Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2009



Antwort auf: Krankenversicherung nach der Geburt

wenn du angestellt bist, bist du in der elternzeit über den ag weiterversichert, dein sohn genauso. familienversichern kannst du dich nur, wenn du verheiratet bist. das gemeinsame kind könnte auch beim vater versichert werden.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 08:42



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