Krankenversicherung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, vor der geburt meiner Tochter kira (05.09.2001) hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag der nicht verlängert wurde, wegen der Schangerschaft ! ich war dann bis zum mutterschutz arbeitslos gemeldet und nach dem mutterschutz bin ich im Erziehungsurlaub gewesen ! Nun ist es so, dass ich die 3 jahre gesplittet habe (zwei sofort und eins wenn Kira zur Schule kommt), mein Erzeihungsurlaub endet also erst mal am 05.09 dieses Jahr! Ich möchte ja auch gerne wieder arbeiten gehen (teilzeit), jedoch scheint das an Kiras Betreuung zu scheitern ! Die Großeltern wohnen viel zu weit weg, Kindertagesstätten sind völlig überfüllt, da haben wir nur Absagen bekomen ! tagesmütter werden bei uns nicht vom Jugendamt vermittelt, sondern von der AWO und die sind wirklich teuer ! Da würde mein netto lohn komplett für die Halbtagsbetreuung von Kira drauf gehen ! Ich hatte auch schon beim jugendamt wegen einem betreuungskostenzuschuss angefragt, wurde aber gleich abgeschmettert mit den Worten so lange ich mit dem Kindsvater zusammen lebe hätte ich da kiene Chance ! Wir sind nicht verheiratet, somit kommt keien familienversicherung in Frage ! Nun steh ich da und bin also ab dem 05.09 nicht mehr gesetzlich Krankenversichert ! Wo kann ich mich hin wenden um weietrhin versichert zu sein ?? Sozialamt ?? Oder kann ich das dritte Jahr EU jetzt noch ändern, so dass ich das jetzt noch dran hänge ? Das Arbeitsamt ist ja nicht zuständig, weil ich keine Betreuung für Kira habe ! Tschuldigung ist ein wenig lang geworden, ich hoffe sie können mir einen tipp geben ! Viele Grüße Michaela & Kira

Mitglied inaktiv - 27.06.2003, 23:24



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo, das ist sicherlich ein Teufelskreis (KiGa teuer ohen KiGa kein AA., ohne AA keine KK..). aber wohl so richtig. Rechtl. helfen kann man sich durch eine Heirat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2003



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo Michaela, ich glaube, Du bist über das Arbeitsamt weiter Krankenversichert. Du warst ja direkt vor dem MuSchu dort gemeldet. Folglich müsstest Du auch weiter AlO oder AlHi beziehen. Informiere Dich einfach nochmal bei Deiner Beraterin (meist genügt ein kurzer Anruf). Viel Erfolg! LG bine

Mitglied inaktiv - 28.06.2003, 12:42



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Hi, aber um mich beim arbeitsamt wieder melden zu können, muss ich erst eine zuverlässige Betreuung für Kira nachweisen, sonst gibts von da nichts ! LG michaela

Mitglied inaktiv - 28.06.2003, 18:06



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Ich denke mal von irgendetwas mußt du ja leben also bleibt Dir nur das Sozialamt und über die wirst Du dann soweit ich weis auch versichert! Falls die evtl nicht zahlen wegen eheähnlicher Gemeinschaft mußt Du Dich notfalls selber versichern

Mitglied inaktiv - 28.06.2003, 21:59



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elternzeit

Du mußt Dich dann selbst versichern. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht - eigene Erfahrung. Auf dem Sozialamt wird Dein Lebensgefährte berechnet und bei der Krankenkasse interessiert das wiederum keinen.Oder Dein Lebensgefährte wohnt nicht mehr bei Dir ;-)

Mitglied inaktiv - 29.06.2003, 12:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo, meine Eltermzeit ist am 12.02.2007 zu ende gegangen. Dar Arbeitgeber beschäftigt mich nicht, kündigt mir aber auch nicht. Wer muß die Krankenkassen-Beiträge zahlen?


Krankenversicherung nach Elternzeit

Was passiert mit der Krankenversicherung meines Sohnes und mir, wenn die Elternzeit vorbei ist? Zurzeit bin ich alleinerziehend und erhalte Leistungen zur Grundsicherung. Den Job, den ich gefunden habe, beginnt erst 6 Wochen nach Ende der Elternzeit. Für diese 6 Wochen erhalte ich keine Leistungen mehr, da ich ja eigentlich an meinen alten Job zurü...


Krankenversicherung nach Elternzeit

Hallo, wenn - meine Elternzeit für das erste Kind zu Ende ist (aufgrund Elternzeit fortbestehen der Pflichtmitgliedschaft in der GKV) - und ich erneut schwanger bin (aber die Schutzfrist noch nicht begonnen hat) - und der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub bewilligt bis die Schutzfrist für das 2. Kind beginnt besteht dann meine Mitgliedschaft i...


Krankenversicherung und Beschäftigung nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, in dieser Woche endete die dreijährige Elternzeit. Muss der Arbeitgeber mich automatisch darüber benachrichtigen und mich anstellen oder kann ich die Anstellung um ein paar Monate verzögern? Das Problem ist, mein Kind kommt erst im Herbst in den Kindergarten. Wie sieht es mit der Krankenversicherung nach der dreijährigen Elt...


Krankenversicherung nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, mein Freund und ich sind nicht verheiratet, mein Zeitvertrag ist ein Tag vor der Entbindung ausgelaufen. Ich beziehe derzeit Elterngeldt, ausgezahlt auf 2 Jahre. Ich habe mich damals ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet, aber bis jetzt noch nichts gehört. Ich habe diesbezüglich folgende Frage: Wie lange bin ich und meine Tochter b...


Krankenversicherung nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, vor der Geburt meines Kindes hatte ich leider nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der vor dem Mutterschutz beendet war. Kurz vor dem Mutterschutz war ich arbeitslos gemeldet und bezog ALG1. Elterngeld bekomme ich noch bis Februar 2015. Wie sieht es danach mit der Krankenversicherung aus? Ich wohne zwar mit dem Vater des Kin...


Krankenversicherung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, das Ende meiner Elternzeit rückt näher und wir haben leider einen unerwarteten Lebenswandel während dessen gemacht. Ein Familienmitglied wurde zum Pflegefall und wir mussten 100km weit weg in dessen Nähe ziehen. Mein Freund pendelt zur Arbeit (140km) ich müsste 200km pendeln und das geht leider bei 2 Kindern nicht. Nun m...


Krankenversicherung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde nach meiner Elternzeit aufgrund der Entfernung nicht mehr in meinen alten Job zurück kehren. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und unser Sohn ist bei mir mitversichert. Jetzt werde ich nach der Elternzeit ca. 3 Monate arbeitslos sein, da ich ja selber gekündigt habe, steht mir ja auch für 3 Monate kein...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...