Krankenversicherung nach Elterngeldzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung nach Elterngeldzeit

Guten Morgen, ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung nach dem Elterngeld. Ganz kurz zur Info: Meine Tochter wurde am 31.12.2008 geboren. Wir haben bis 31.12.2009 Elterngeld bezogen. Kurz vor der Schwangerschaft bin ich leider durch Umstrukturierung gekündigt worden und war zu Eintritt der Schwangerschaft arbeitssuchend. Nun arbeite ich seit Januar 2010 zunächst auf 10-Stunden (400,00€) Basis wieder.Nun rief mich am Montag meine Krankenversicherung an, dass ich mich nun freiwillig versichern müsse, weil ich nur 400€ verdiene. Ich hatte jedoch die Info, dass man in den 3 Jahren nach der Geburt Erziehungszeit hat und sich nicht freiwillig versichern muss sondern gesetzlich versichert ist. Habe ich da tatsächlich so eine falsche Info bekommen? Ich war schockiert, weil dann von den 400€ nicht mehr viel übrig bleiben würde, da mein Mann privat versichert ist und ich erhöhte Fahrkosten zur Arbeit habe. Problem, wir brauchen echt diese 400€. Ich bin ratlos. Ist das denn richtig vor all diesem Hintergrund, dass ich mich freiwillig versichern muss? Frage mich echt, wie andere das machen. Vielen Dank für Ihre Info. Freundliche Grüße Bridget

Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 09:25



Antwort auf: Krankenversicherung nach Elterngeldzeit

Hallo, das Problem ist, dass sie nicht in EZ sind - Sie haben ja keine AG. Also müssen Sie selber für die KK sorgen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2010



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