Guten Tag Frau Bader,
ich möchte gerne wissen wie lange der Anspruch auf beitragsfreie Pflichtversicherung in der Krankenkasse besteht.
Meine Lebensgefährtin ist aus ALGE I in den Mutterschutz übergegangen.
Nach Ablauf des Elterngeldes dachte ich, die Erziehungszeit und somit auch die beitragsfreie Pflichtversichung besteht bis zum 3. Lebensjahr unseres Sohnes weiter. Ihre Krankenkasse sieht das jedoch anders und sagt, sie müsse sich jetzt freiwillig versichern.
Uns wurde nahegelegt zu heiraten um so die Familienversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Sind diese Aussagen richtig?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 12:29
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Elterngeld
Hallo,
ohne Ag kann man auch nicht in EZ sein. Dann bekommt man während des bezuges von EG beitragsfreie KK, nicht mehr danach
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2009
Antwort auf:
Krankenversicherung nach Elterngeld
Hallo,
das ist richtig so, wenn man aus der ALG 1 in den Mutterschutz geht und dann das Elterngeld ausläuft, muß man sich selber versichern. Auch wenn man noch in Elternzeit ist.
Mir ist dies jetzt auch so ergangen, dass die beitragsfreie Versicherungszeit ausgelaufen ist. Ich kann mich zum Glück über meinen Mann familienversichern.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 24.01.2009, 08:08