Krankenversicherung im Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenversicherung im Erziehungsurlaub

Guten Tag Frau Bader, heute erhielt ich von meiner Krankenkasse einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde,daß ich ab dem 09.11. (Ende Mutterschutz)nicht mehr weiter versichert wäre. Bisher war ich ein freiwillig versichertes Mitglied. Ein Anruf bei der KK bestätigte mir, daß ich mich weiter freiwillig versichern müßte. Da ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, kommt eine Familienversichung über meinen Partner nicht in Frage. Nun soll ich also ab Nov. 215,-- DM monatlich bezahlen, um weiterhin versichert zu sein. Dabei habe ich überhaupt keine Einnahmen. Erziehungsgeld steht mir nicht zu, da in dem Fall eine eheähnliche Gemeinschaft berechnet wird. Wie soll ich also ohne eigene Einnahmen 215,-- DM bezahlen? Ich dachte immer, im Erziehungsurlaub wäre man noch weiterhin beitragsfrei versichert. Vielen Dank für ihre Hilfe und einen schönen Tag wünscht Ihnen Sabine

Mitglied inaktiv - 25.10.2001, 17:05



Antwort auf: Krankenversicherung im Erziehungsurlaub

Liebe Sabine, ich verstehe das nicht. Also: im EU ist man außer für Tätigkeiten im EU beitragsfrei weiter versichert, wenn man es vorher war. Da Sie freiwillig versichert sind, waren Sie es vielleicht vorher kein Pflichtmitglied? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2001



Antwort auf: Krankenversicherung im Erziehungsurlaub

Hallo, aufgrund der Höhe meines Gehaltes war ich vorher ein freiwillig versichertes Mitglied. Heißt das daher für mich, daß ich mich weiterhin freiwillig versichern muß und mein Partner für mich den Beitrag von DM 225,-- für mich leisten muß, da ich nun keine Einkünfte mehr habe? Oder bin ich generell im EU pflichtversichert? Gruß, Sabine

Mitglied inaktiv - 29.10.2001, 13:10



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