hallo,
ich habe eine 5 jährige tochter aus erster Ehe und bin seit 2 jahren wieder verheiratet.
Meine Tochter bekommt von ihrem leiblichen Vater 225,00 Euro Unterhalt und 154,00 Kindergeld. Sie ist seitdem ich verheiratet bin (seit 2 jahren) über meinem Ehemann versichert. Bis dato.
Jetzt Kündigt die KK ihr die Mitgliedschaft, weil sie nicht von meinem Mann (Alleinverdiener) Unterhalten wird. Sein verdienst knapp 1000,00 Euro mtl.
Also soll sie sich Selbstversichern mit 150,00 im Monat.
Ist das Rechtens? Wenn ja wie das gerechnet wird? und woher ich jetzt die 150,00 Euro bekommen soll für ne Selbstversicherung meiner 5 jährigen Tochter. Sollte ich evtl .mit ihr zum Arbeitsamt gehen ???
Über eine Erläuterung wäre ich sehr sehr erfreut.
Vielen Dank
muckelino
von
muckelino
am 25.04.2012, 15:09
Antwort auf:
Krankenversicherung eines nicht eheliches kindes
Hallo,
das Kindergeld beträgt 184 €.
Stiefkinder sind nach § 10 Abs. 4 SGB V nur dann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, wenn sie das Mitglied überwiegend unterhält.Dies setzt voraus, dass das Mitglied zu deren Unterhalt mehr als die Hälfte beiträgt. Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
Ich weiß jetzt nicht, ob Ihr Ehemann noch weitere Kinder hat. Der Unterhalt ist berechnet werden. Bei seinem relativ geringen Verdienst kann es jedoch durchaus sein, dass er das Kind nicht überwiegend unterhält.
Ich würde mal zur ARGE gegeben, vielleicht kann man ihn dort helfen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2012
Antwort auf:
Krankenversicherung eines nicht eheliches kindes
hallo
sie kann doch über ihren vater fam. versichert werden auch wenn ihr nicht zusammen lebt!
lebt ihr von den 1000 euro??? oder kann es sein das ihr noch geld vom amt bekommt,dann könnte die vers., da rüber laufen.
von
CKEL0410
am 25.04.2012, 15:48
Antwort auf:
Krankenversicherung eines nicht eheliches kindes
ist schon strange, daß sie das kind über deinen mann haben laufen lassen....ist ja im regelfall leibliche mutter oder leiblicher vater.
würde auf jeden fall mal beim leiblichen vater nachhaken und dann dort versichern lassen, egal ob der über die arge oder sonstwie versichert ist.
wie kann man zu dritt von 1400€ leben????
Mitglied inaktiv - 25.04.2012, 19:27