krankenversicherung-arbeitslos n.EZU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: krankenversicherung-arbeitslos n.EZU

Hallo! Meine Tochter (12/99)war bisher bei mir gesetzlich krankenversichert, da mein Mann (selbst.) unter der Verdienstgrenze lag. Wenn ich nun nach dem EZU nur geringfügig besch. bin oder arbeitslos, kann meine Tochter dann bei mir in der ges.KK bleiben?? Und hat man als Mutter einer 3-jähr. eigentlich ein Recht auf Teilz.-Arbeitslosigkeit, wenn man noch keinen Kiga-platz hat?? Vielen Dank im voraus!, kleinemotte

Mitglied inaktiv - 02.12.2002, 15:12



Antwort auf: krankenversicherung-arbeitslos n.EZU

Hallo, das Kind ist bei dem versichert, der mehr verdient. Wenn Sie Arbeitsloesengeld bekommen, dürfte das Kind da mit versichert sein, wenn Ihr Mann sehr wenig verdient. Sie werden nicht als arbeitslos anerkannt, wenn Sie nicht nachweisen, dass das Kind für die Zeit, wo Sie arbeiten wollen, untergebracht ist. Auch in Teilzeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2002



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