Hallo! Meine Tochter (12/99)war bisher bei mir gesetzlich krankenversichert, da mein Mann (selbst.) unter der Verdienstgrenze lag. Wenn ich nun nach dem EZU nur geringfügig besch. bin oder arbeitslos, kann meine Tochter dann bei mir in der ges.KK bleiben?? Und hat man als Mutter einer 3-jähr. eigentlich ein Recht auf Teilz.-Arbeitslosigkeit, wenn man noch keinen Kiga-platz hat?? Vielen Dank im voraus!, kleinemotte
Mitglied inaktiv - 02.12.2002, 15:12