Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hätte da allerdings noch eine Nachfrage: Sie schreiben: wenn die Zahlungen des AG wegen des Wettbewerbsverbotes zu hoch sind, jedoch nicht. Ist die Karenzzahlung denn Sozial- und Lohnsteuerpflichtig, sie ist ja eigentlich kein Arbeitsentgeld sondern eine Abfindung? Gilt sie dann überhaupt als Einkommen? Muss ich sie also bei der Krankenkasse als Einkommen überhaupt angeben? Besten Dank nochmals
Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 11:22