Hallo Frau Bader, wie ist im Fall einer allein Erziehenden Mutter mit alleinigem Sorgerecht die Krankenversicherung des Kindes geregelt wenn die Anerkennung der Vaterschaft zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht erfolgt ist? Ist das Kind dann automatisch bei der Mutter mitversichert? Der Vater des Kindes ist selbständig und hat möglicherweise einen höheren Verdienst und ist evtl. privat versichert. Da derzeit kein Kontakt zum Kindsvater besteht, ist das unklar. Gibt es nach Feststellung der Vaterschaft dann ein Problem zwischen den Kassen wegen bereits angefallener Kosten? Ggf. muss ja ein Wechsel erfolgen oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Bea
Mitglied inaktiv - 10.09.2008, 21:37