Hallo Frau Bader, bin nun doch sehr verunsichert. Befinde mich in der 2.Elternzeit (ledig), meine Beschäftigung (geringfügig) ruht und ich bin freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Seit 2003 zahle ich während des Bezugs von Erziehungsgeld meine Krankenversichung und Pflegeversicherung. Nun höre ich aber immer wieder von anderen, daß wohl doch einige KK während des Bezuges von Erziehungsgeld auf Beiträge verzichten, bei freiwillig versicherten. Ja was denn nun??? Ist immerhin doch viel Geld, wenn man nur Erziehunsgeld und Kindergeld bekommt. Auf der Eltern-Homepage stand diesbezüglich nur etwas für Ehepartner: "Ebenso ist es mit Ehefrauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nicht in die Familienkasse ihres Mannes eintreten können. Auch sie müssen nach dem Auslaufen des Erziehungsgeldes Beiträge bezahlen." Bin nun etwas verwirrt. Danke und Grüße, sandra BTW: vorsorglich schonmal einen Guten Rutsch
Mitglied inaktiv - 29.12.2006, 13:56