Sehr geehrte Frau Bader, in rund-ums-Baby-Newsletter vom 01.03.2005 schreibt man in der Rubrik "Recht", dass es seit Jahresbeginn eine Pauschalregelung für alle Krankenkassen gibt, dass ein Krankentagegeld bis zu 45 Euro für Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalt von Kindern in jedem Fall übernommen wird, da eine medizinische Notwendigkeit in jedem Fall als indiziert gilt. Meine Krankenkasse (IKK Sachsen) möchte jetzt allerdings eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Begleitung von mir haben. Wie kann ich mich verhalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! MfG JöLa
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 12:05