Krankentagegeld für Begleitpersonen von Kindern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankentagegeld für Begleitpersonen von Kindern

Sehr geehrte Frau Bader, in rund-ums-Baby-Newsletter vom 01.03.2005 schreibt man in der Rubrik "Recht", dass es seit Jahresbeginn eine Pauschalregelung für alle Krankenkassen gibt, dass ein Krankentagegeld bis zu 45 Euro für Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalt von Kindern in jedem Fall übernommen wird, da eine medizinische Notwendigkeit in jedem Fall als indiziert gilt. Meine Krankenkasse (IKK Sachsen) möchte jetzt allerdings eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Begleitung von mir haben. Wie kann ich mich verhalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! MfG JöLa

Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 12:05



Antwort auf: Krankentagegeld für Begleitpersonen von Kindern

Hallo, gilt das nicht nur für Beamte? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Krankentagegeld für Begleitpersonen von Kindern

Drucke dir die Seite aus und halte sie denen vor die Nase. Mal sehen was sie dann noch zu sagen haben. LG

Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 13:33



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