Frage: Krankentage

Hallo Frau Bader, habe jetzt schon mehrmals gelesen, dass jedem Elternteil 10 Krankentage bei Krankheit des Kindes zustehen? Wenn ich das richtig verstehe, jedem 10 Krankentage die bezahlt werden? In jedem Fall? Ich habe bis jetzt immer jeden Krankentag von meinem Gehalt abgezogen bekommen. Ich bin froh dass meine Eltern Rentner sind und sie mich da unterstützen. Ich bin in einem Büro als Projektsteurer angestellt, beziehe ein festes Gehalt und bin privat versichert. Trifft diese Reglung dann eventuell bei mir nicht zu? Vielen dank

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 18:39



Antwort auf: Krankentage

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor. Unabhängig davon kann es sein, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie die notwendigen Ausbildungzeiten nicht erfüllenl. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2007



Antwort auf: Krankentage

Auch als privat Versicherte hast Du Anspruch auf unbezahlte Freistellung weg. Krankheit des Kindes. Einen Lohnersatz von der Krankenkasse gibt es nur für GKV-Versicherte. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 19:15



Antwort auf: Krankentage

Hallo, also waren die Abzüge bei mir gar nicht rechtens? Auf was kann ich mich beziehen (welches Gesetz), damit ich bei mir in der Firma das Thema ansprechen kann und man mir die Abzüge der Krankentage doch vergütet, bzw. die noch nachvergütet? Man ist halt zu blöde. Aus Angst seinen Arbeitsplatz zu verlieren nimmt man einfach zu viel hin. Z.B. ich Arbeite Vollzeit, ich habe nur 20 Urlaubsttage. Da ich die Arbeit brauche, habe ich damals den Arbeitsvertrag unterschrieben, aber (bin mir da auch nicht sicher) dachte ich, dass der Mindesturlaub auch gesetzl. geregelt ist und der 24 Tage beträgt? Aber das war nicht mein eigentliches anliegen. Wollte nur sagen dass man in vieler Hinsicht einfach zu viel hinnimmt.

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 20:51



Antwort auf: Krankentage

Das mit dem Urlaub ist halb richtig. Gesetzlich stehen dir 24 Werktage zu. Werktage sind aber von Montag bis Samstag. Wenn dein Arbeitgeber sagt, er gewährt dir 20 halbe Arbeitstage, hat er richtig gehandelt. Denn das sind 4 halbe Wochen und 24 Werktage sind auch 4 halbe Wochen (bei Montag bis Samstag). Achja, es kommt nicht darauf an, ob du Samstags arbeitest. Der Arbeitgeber kann sagen, 20 Arbeitstage, das sind auch 4 Wochen. Ich hoffe, das war verständlich. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 21:00



Antwort auf: Krankentage

hatte mich verlesen. Dachte du arbeitest Teilzeit. Dann das ganze ohne "halbe". LG Arlett

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 21:01



Antwort auf: Krankentage

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat das Recht zu regeln, dass Krankheitstage wegen des Kindes nicht bezahlt werden. Das ist rechtens. Muss dann aber im Arbeitvertrag stehen. Steht bei mir auch. Dann musst du mit der Bescheinigung zu deiner KK und bekommst Krankengeld für die Zeit. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 21:21



Antwort auf: Krankentage

Das stimmt so nicht. Wenn die Kinder privat versichert sind, gibt es keine Lohnersatzleistung. Bei fast allen privaten KK ist das ausgeschlossen. Einfach mal in den Vertrag schauen. Die 10 Tage frei bekommst Du ja trotzdem - aber es wird eben der Lohn gekürzt. Deine Firma handelt also richtig.

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 23:35



Antwort auf: Krankentage

LG Arlett

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 14:09



Antwort auf: Krankentage

o. T.

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 15:38



Antwort auf: Krankentage

Hallo, ja bin privat Versichert. Wenn ich krank bin wird mir ja auch nichts abgezogen. Daher dachte ich, dass es bei dem Kind für 10 Tage ja auch so wäre, egal ob privat oder gesetzl. Einfach das jedem 10 Tage zustehen. In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts. LG

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 15:40



Antwort auf: Krankentage

dass dir der ag das geld für die zeit abzieht, ist richtig. wenn das kind gesetzlich versichert ist, bekommst du das krankengeld von der kk des kindes. ist das kind privat versichert, bekommst du nichts. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 16:20



Antwort auf: Krankentage

privat versichert sein. Denn in Deutschland gilt: Wenn ein Elternteil in der privaten Krankenkasse ist, muss das Kind auch privat versichert werden. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 17:43



Antwort auf: Krankentage

lg two_kids

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 19:59



Antwort auf: Krankentage

Das geht aber eigentlich nicht. Frag mal jemanden von einer privaten Krankenversicherung. Die werden dir das sagen. Weiß deine Versicherung evt. nicht, dass dein Mann privat versichert ist? LG Arlett

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 20:19



Antwort auf: Krankentage

meine bkk schickt mir alle zwei jahre einen bogen zu, auf dem mein mann bestätigen muss, wieviel er verdient (und er verdient nicht grad wenig) und ob er weiterhin privat versichert ist. auch während meiner elternzeit war ich mit den kindern bei meiner bkk beitragsfrei versichert. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 20:29



Antwort auf: Krankentage

na gut wieder was dazugelernt. Meine Physiotherapeutin ist nämlcih auch privat versichert (da selbständig) und ihr Freund ist gesetzlich versichert (allerdings freiwillig, da auch seblständig). Und sie meinte, wenn einer privat versichert ist, muss das Kind auch privat versichert werden, auch wenn man verheiratet ist. Aber vielleicht hat das auch andere Gründe. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 21:46



Antwort auf: Krankentage

Hallo Arlett, wenn man privat versichert ist, weil man Beamter ist und NICHT diesen Einkommensbetrag überschreitet, ab dem man sich freiwillig privat versichern kann (weiß nicht, wie hoch der ist), und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, DANN: darf (!!!) das gemeinsame Kind gar nicht privat versichert werden! Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Wir wollten unsere Kinder nämlich gerne privat versichern, aber das geht nicht, weil GG gesetzlich versichert ist. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 30.09.2007, 17:55



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