Frage:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit 5.5.13 im Mutterschutz und mein befristeter Arbeitsvertrag lief zum 30.4.13 aus.
Demnach bekomme ich kein Mutterschaftsgeld von der KK. Anrecht auf ALGI habe ich auch nicht, da ich nicht 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet habe. Nun läuft mein ALGII Antrag beim Jobcenter. Bei der KK muss ich mich nun freiwillig versichern ab dem 1.5.13. Bei einem Bewilligungsbescheid des Jobcenters würde dieses doch den KK-Beitrag zahlen oder?
Ab Geburt bekomme ich doch dann Elterngeld, was sich aus dem anteiligen Gehalt der 12 (?) Monate vor Geburt ermitteln lässt, ist das richtig?
Werde ich dann immernoch zusätzlich Geld vom Jobcenter bekommen oder bin ich dann sozusagen "raus aus dem System"? Und muss ich dann von meinem geringen Elterngeld auch noch den nicht zu unterschätzenden KK-Beitrag der freiwilligen Versicherung zahlen oder zahlt den dann das Jobcenter weiter?
Ich danke schonmal im Voraus für Ihre Zeit!
Freundliche Grüße
von
tashina87
am 24.05.2013, 09:42
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Hallo,
wenn Ihnen Sozialhilfe gewährt wird, sind Sie darüber auch KK-verischert. Der Unterhalt des KV für Sie und das Kind wird aber angerechnet
Liebe Grüssse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2013
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Naja, das kommt drauf an auch wie Du lebst etc.
Im Elterngeldbezug ist die Krankenkasse frei.
Daher ist es ratsam das Elterngeld zu splitten und 24 Monate auszahlen zu lassen.
Für den Rest ist der Vater des Kindes zuständig, also Unterhalt fürs Kind, Betreuungsunterhalt für Dich und Kindergeld eben.
Nur wenn er nicht zahlen kann und das nachweisen kann,springt der Staat ein.
Und da Du Dein Elterngeld erarbeitet hast, wirst Du einen Freibetrag haben beim ALG2 von bei Splittung 150€.
Wenn Du mit dem Vater zusammenlebst und er nicht genug verdient ist Wohngeld und Kindergeldzuschlag eine Variante.
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2013, 10:09
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Vielen Dank schonmal für deine Antwort!
Ich dachte, dass man bei freiwilliger Krankenversicherung leider nicht beitragsfrei ist in der Elternzeit. Und das wären dann glaube ich 154 Euro jeden Monat.
Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, wir sind bloß nicht verheiratet.:)
was bedeutet dieser Freibetrag beim ALG2?
Also muss ich jetzt wohl erstmal abwarten, was das Jobcenter berechnet bezüglich Wohngeld und dem Gehalt meines Freundes, oder?
von
tashina87
am 24.05.2013, 10:31
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Solange Du Elterngeld bekommst ist die Krankenkasse frei.
Kind kann über den Partner versichert werden.
Ist eine Hochzeit geplant ? Dann kannst Du auch über ihn kostenfrei versichert werden nach Hochzeit und Elterngeld
Was verdient Dein Freund wenn ich fragen darf ?
Es gibt Onlinerechner für Wohngeld und Kindergeldzuschlag, da kannst Du auch mal gucken.
Dann bräuchte es vermutlich gar kein H4
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2013, 11:05
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Ja eine Hochzeit ist geplant, aber ich möchte natürlich auch gerne was von dem Tag haben und nicht nur mal schnell heiraten. Ansonsten wäre das natürlich die einfachste Methode.:)
Mein Freund verdient ca. 1300 Netto.
Ich werd gleich mal nach solchen Onlinerechnern gucken. Muss ich denn Wohngeld extra beantragen oder wird das schon vom Jobcenter mitberechnet?
Vielen Dank nochmal!
von
tashina87
am 24.05.2013, 12:54
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Bei 1300 netto, Kindergeld und Elterngeld müsstet ihr doch aber über die Runden kommen.
Denke da wird es nix mehr groß geben.
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2013, 13:18
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Ich kopiere mal aus der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 38:
"Freiwillige Mitglieder, die vor der Elternzeit bzw. vor dem Elterngeldbezug versicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V), sind im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs unter der Voraussetzung beitragsfrei weiterversichert, dass der Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und somit „dem Grunde nach“ (ohne die eigene freiwillige Mitgliedschaft) eine Familienversicherung möglich wäre. Andernfalls sind (Mindest)Beiträge zu zahlen. Selbstständige, die Elterngeld beziehen, müssen grundsätzlich weiterhin (Mindest)Beiträge zahlen."
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.05.2013, 13:37
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Ja genau, das ist auch mein Wissensstand. Solange, wir nicht verheiratet sind, muss ich den Beitrag der freiwilligen Versicherung während der Elternzeit zahlen.
Ich bekomme wahrscheinlich ca. 550 Euro Elterngeld ab Geburt, (da ja kein Mutterschaftsgeldanrecht). Ich denke, dann werden wir kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen, denn das ist ja deutlich mehr als der Mindestsatz von 300 Euro. Wenn ich also vom Jobcenter kein Geld mehr bekomme, dann übernehmen die auch nicht die Krankenversicherung oder?
Das heißt, ich hätte monatlich noch 400 Euro Einkommen übrig und könnte dann versuchen Wohngeld zu beantragen?
von
tashina87
am 24.05.2013, 13:45
Antwort auf:
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Versicherung in Elternzeit
Sorry, aber wann man Geld vom Jobcenter bekommt, weiß ich nicht.
Auch nicht, wann man Wohngeld bekommen kann.
Aber richtig, wenn dir kein H4 zusteht, zahlen die dir auch nicht die KK.
Hoffe, die anderen können dir da weiter helfen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.05.2013, 15:38