Frage: Krankenkasse

Hallo! Mein Erziehungsurlaub endet am 30.05.2003. Nun bin ich erneut schwanger und der Entbindungstermin ist der 15.08.2003. Normalerweise müßte ich ab 01.06.2004 ja wieder arbeiten gehen, da ich nun wieder schwanger bin würde ich diesen Zeitraum gerne zuhause verbringen. Auch mein Arbeitgeber legt auf meine Arbeitskraft für diese "kurze" Zeit natürlich keinen Wert. Wie sieht es da mit der Krankenversicherung aus? Muß ich mich bei meinem Mann mitversichern lassen, oder kann ich bei meiner alten Krankenkasse bleiben und wenn ja, wie stelle ich das an? Vielen Dank für die Antwort. Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 12:10



Antwort auf: Krankenkasse

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss also arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2003



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