Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe folgendes Problem. Zum 01.01.2010 habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Seit dem 30.12.2009 bin ich wegen Problemen in der Schwangerschaft krankgeschrieben. Diese war mir beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages nicht bekannt. Durch die Erkrankung habe ich noch keinen einzigen Tag bei meinem neuen Arbeitgeber leisten können. Laut Auskunft der Krankenkasse ist noch nicht klar, bei wem ich finanzielle Leistungen beanspruchen darf. Die Mitarbeiterin der KK meinte, da ich wirklich noch gar keinen Tag bei der neuen Firma gearbeitet habe, ist die Krankenkasse u.U. auch nicht dazu verpflichtet, Krankengeld zu leisten. Wer ist mein Ansprechpartner, falls die KK ablehnt? Ich bin seit 1990 ohne Unterbrechungen versicherungspflichtig beschäftigt.
Mit freundlichen Grüssen.
Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 15:35
Antwort auf:
Krankenkasse
Hallo,
wieso sollten Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben?
Sie bekommen doch die ersten 6 Wo. normalen Lohn vom AG u erst danach Krankengeld.
§ 44 SGB V Krankengeld
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden.
Sie arbeiten doch versicherungspflichtig?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2010
Antwort auf:
Krankenkasse
Da muss ich mal widersprechen. Da die Arbeit neu aufgenommen wurde (AG-Wechsel) muss der AG die ersten 4 Wochen keinen Lohn zahlen, wenn der AN erkrankt, sondern die Krankenkasse.
Die eigentliche Frage kann ich aber nicht beantworten, ob die Krankenkasse auch zahlen muss, wenn noch kein Tag gearbeitet wurde.
Ich denke aber schon, wen der AG den AN der Versicherung gemeldet hat und der AG den AN wg. der SS nicht kündigen kann.
Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 10:02
Antwort auf:
Krankenkasse
Hallo,
der neue Arbeitsplatz (zum 01.01.2010) ist versicherungspflichtig und es existiert auch ein unterschriebener, gültiger Arbeitsvertrag. Da ich aber vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses (01.01.2010) aufgrund der Probleme in der SS krankgeschrieben wurde, habe ich noch nicht einen einzigen Tag in der neuen Firma arbeiten können. Diesen Umstand nimmt die Krankenkasse als Anlass, evtl. kein Krankengeld zu leisten. Denn soweit ich weiss, springt in solchen Fällen aber die Krankenkasse ein, um den neuen Arbeitgeber zu entlasten, wenn man gar nicht erst "antreten" konnte. Somit ist die Frage, wer mein Ansprechpartner ist, sollte sich die Krankenkasse weigern.
Mit freundlichen Grüssen.
Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 11:52
Antwort auf:
Krankenkasse
Der Nachtrag ist wohl untergegangen...
Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 17:06