Frage: Krankenkasse

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Zum 01.01.2010 habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Seit dem 30.12.2009 bin ich wegen Problemen in der Schwangerschaft krankgeschrieben. Diese war mir beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages nicht bekannt. Durch die Erkrankung habe ich noch keinen einzigen Tag bei meinem neuen Arbeitgeber leisten können. Laut Auskunft der Krankenkasse ist noch nicht klar, bei wem ich finanzielle Leistungen beanspruchen darf. Die Mitarbeiterin der KK meinte, da ich wirklich noch gar keinen Tag bei der neuen Firma gearbeitet habe, ist die Krankenkasse u.U. auch nicht dazu verpflichtet, Krankengeld zu leisten. Wer ist mein Ansprechpartner, falls die KK ablehnt? Ich bin seit 1990 ohne Unterbrechungen versicherungspflichtig beschäftigt. Mit freundlichen Grüssen.

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 15:35



Antwort auf: Krankenkasse

Hallo, wieso sollten Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben? Sie bekommen doch die ersten 6 Wo. normalen Lohn vom AG u erst danach Krankengeld. § 44 SGB V Krankengeld (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden. Sie arbeiten doch versicherungspflichtig? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2010



Antwort auf: Krankenkasse

Da muss ich mal widersprechen. Da die Arbeit neu aufgenommen wurde (AG-Wechsel) muss der AG die ersten 4 Wochen keinen Lohn zahlen, wenn der AN erkrankt, sondern die Krankenkasse. Die eigentliche Frage kann ich aber nicht beantworten, ob die Krankenkasse auch zahlen muss, wenn noch kein Tag gearbeitet wurde. Ich denke aber schon, wen der AG den AN der Versicherung gemeldet hat und der AG den AN wg. der SS nicht kündigen kann.

Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 10:02



Antwort auf: Krankenkasse

Hallo, der neue Arbeitsplatz (zum 01.01.2010) ist versicherungspflichtig und es existiert auch ein unterschriebener, gültiger Arbeitsvertrag. Da ich aber vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses (01.01.2010) aufgrund der Probleme in der SS krankgeschrieben wurde, habe ich noch nicht einen einzigen Tag in der neuen Firma arbeiten können. Diesen Umstand nimmt die Krankenkasse als Anlass, evtl. kein Krankengeld zu leisten. Denn soweit ich weiss, springt in solchen Fällen aber die Krankenkasse ein, um den neuen Arbeitgeber zu entlasten, wenn man gar nicht erst "antreten" konnte. Somit ist die Frage, wer mein Ansprechpartner ist, sollte sich die Krankenkasse weigern. Mit freundlichen Grüssen.

Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 11:52



Antwort auf: Krankenkasse

Der Nachtrag ist wohl untergegangen...

Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 17:06



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankenkasse verlangt trotz Beschäftigungsverbot(späterer Abort) eine Krankschre

Guten Tag, ich wurde von meinem Hauptarbeitgeber Anfang Mai '21 nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Dies teilte ich meinem Arbeitgeber, wo ich eine geringfügige Arbeit nachgehe, mit. Die stimmten mit einem BV ein. Da die Schwangerschaft sehr früh festgestellt wurde, konnte ich noch keinen Nachweis eines...


Schwanger und selbstständig in Elternzeit - Krankenkasse

Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit ...


Elternzeit verlängert (kein Elterngeld mehr). Wer zahlt die Krankenkasse?

Hallo liebe Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Ich wollte nur 12 Monaten EZ nehmen und das Elterngeld beziehe ich auch nur die ersten 12 Monaten (so habe ich es beantragt). Jetzt will/muss ich aber die Elternzeit für 6 Monate verlängern. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Viele sagen aber, we...


Verbeamtung in der Elternzeit und Zahlung von Krankenkasse Beiträge

Hallo zusammen, ich bin gerade in der gleiche Situation. Ich wurde am Anfang der Elternzeit verbeamtet und bin in der Besoldungsgruppe A9 schlechter gestellt als A8, da A8 die Krankenkasse Beiträge erstattet bekommen und ich mit meinem Elterngeld, das auf Basis des Nettogehalts von meinem Angestelltenverhältnisses berechnet wurde und deswegen ge...


Krankenkasse Kündigt Familienversicherung vom Kind

Hallo Ihr Lieben, Ich habe einen Brief von der KK bekommen und bin aus allen Wolken gefallen: mir wird Rückwirkend die Versicherung gekündigt weil ich „angeblich“ ein Formular nicht einreicht hätte. Wie kann das sein? Ich weiß, dass ich es abgeschickt habe und nun sowas? Ich zahle doch regelmäßig ein und außerdem ist mein Kind seit 10 Jahren dort ...


Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Sehr geehrte Frau Bader, liebe RuB-Community, Nach einer Fehlgeburt im Mai bin ich direkt im nächsten Zyklus erneut schwanger geworden und wir freuen uns riesig. Hier hab ich schon einiges über Krankengeld (beziehe ich aktuell auch), Beschäftigungsverbot etc. gelesen. Und nun bin ich verwirrt. Ihr könnt mir hoffentlich helfen wieder Durchblic...


ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlu...