Hallo, ich habe 2 Fragen: Ich erwäge gerade, ob ich bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit in der Elternzeit weiter PKV bleiben soll (Befreiung von der Versicherungspflicht) oder zurück in die GKV gehe. Dazu die Frage: Wie sieht es mit der GKV Versicherung bei einer weiteren Schwangerschaft aus, also im MuSchu und Elternzeit? Bin ich dann bei meinem Mann (PKV) kostenpflichtig mitversichert (basierend auf 1/2 seines Einkommens) oder irgendwie/-wo kostenlos? Außerdem habe ich widersprüchliche Angaben zur Freistellung bei Krankheit des Kindes bekommen: Sind beide Eltern bei der PKV, hat dann keiner Anspruch auf Freistellung und/oder Bezahlung eines Krankengeldes durch die PKV? Falls doch, welche Kasse ist für das Geld zuständig, die des Kindes (=des Vaters) oder die der Mutter, die das Kind betreut? Herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 23:53