hi,
mein Freundin erwartet mitte November ein Kind. Zur Zeit ist sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis welches im September endet. Unsere Frage ist nun: Welche Behörde ist für sie danach zuständig? Ab dem Zeitpunkt wo sie nicht mehr arbeiten gehen kann/sollte bis zur Geburt ist ja nicht unbedingt das Problem. Aber bekommt sie danach Geld vom AA oder von der KK? Oder vllt sogar gar nichts? Dann wäre sie ohne Versicherungsschutz...was kann sie dann tun?
Mitglied inaktiv - 28.04.2009, 10:30
Antwort auf:
Krankenkasse oder Abreitsamt
Hallo,
Sie muss sich 3 Mo. vor Ende beim AA melden.
Grds. können Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK.
Problematisch ist, dass sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gilt, wenn sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von ihr fordert, in wieweit sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind hat. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass sie tatsächlich nicht arbeiten kann, bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn sie nicht ArbGeld II erhält.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2009
Antwort auf:
Krankenkasse oder Abreitsamt
Edit: Meine konkrete Frage: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im
September, stehe ich ohne Versicherungsschutz da. Ich bin für das AA
nicht vermittelbar oder?
Mitglied inaktiv - 28.04.2009, 11:03