Guten Tag, Ich bin wegen Vorwehen und Gebärmutterhalsverkürzung krankgeschrieben. Ich bin selbständig und nach 6 Wochen steht mir Krankengeld zu. Mein Arzt hat sich bei Ausstellung der Bescheinigung vertan und mir ein Berufsverbot ausgesellt. Das habe ich nichtsahnend der Krankenkasse zukommen lassen. Die wiesen mich darauf hin, daß ich aber eine Krankschreibung benötige. Dies stellte mir der Arzt dann auch zeitgemäß aus. Jetzt möchte die KK kein Krankengeld bezahlen, weil ich ja das Berufsverbot habe und es ja schwangerschaftsbedingt ist und ich somit keinenAnspruch auf Krankengeld hätte. Das Berufsverbot bringt mir ja gar nichts, weil ich ja selbständig bin. Können die mir da jetzt einen Strick draus drehen, nur weil mein Arzt sich vertan hat? Steht mir bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung kein Krankengeld zu? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße, Laurie
von froschkönigin1980 am 21.12.2011, 18:49