Frage: Krankenkasse + Muschu

Liebe Frau Welter, ich habe noch eine Ergänzung zu meiner gestrigen Frage. Mein AG hat mir mein Gehalt genau für die 6 +8 Wochen gezahlt. Meiner Meinung nach müßte er aber für diese Zeit + die Tage zwischen rechnerischem und tatsächlichem Entbindungstermin auch zahlen, oder? In der Suchmaschine bin ich auf das Thema KK gestossen, wozu ich eine ergänende Frage habe: Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, bin ich freiwillig versichert. Wie sieht das in so einem Fall im Erziehungsurlaub aus mit der Beitragszahlung ? Ich bin verheiratet. Bin ich dann beitragsfrei versichert oder familienversichert oder muß ich weiterhin den vollen Beitrag zahlen? Es gab zu Jahrsbegin wohl irgendeine Gesetzesänderung diesbezüglich. Leider habe ich bis jetzt keine eindeitige Auskunft darüber bekommen können. Vielen Dank im Voraus anne

Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 12:00



Antwort auf: Krankenkasse + Muschu

Liebe Anne, 1. Ja, wie gesagt, Differenz muß bezahlt werden. 2. Im Kommentar habe ich nur gefunden, daß Pflichtmitglieder beitragsfrei weiter versichert bleiben. Aber da ich, wie schon so oft gesagt, nicht der König der KK bin, rate ich, bei der zuständigen Kasse zu fragen, die wissen das mit Sicherheit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2000



Antwort auf: Krankenkasse + Muschu

Da ich die zweite Frage nicht beantworten kann, schreibe ich nur etwas zur ersten: Der AG muß ab Beginn des MuSchu bis zur Entbindung und dann nochmal die 8 (evtl. 12) Wochen MuSchu zahlen. Entbindest Du VOR ET (so wie ich) hat Deine AG Glück gehabt, entbindest Du NACH ET, hat er Pech gehabt. So einfach ist das :-) Désirée

Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 21:56



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