Liebe Frau Welter, ich habe noch eine Ergänzung zu meiner gestrigen Frage. Mein AG hat mir mein Gehalt genau für die 6 +8 Wochen gezahlt. Meiner Meinung nach müßte er aber für diese Zeit + die Tage zwischen rechnerischem und tatsächlichem Entbindungstermin auch zahlen, oder? In der Suchmaschine bin ich auf das Thema KK gestossen, wozu ich eine ergänende Frage habe: Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, bin ich freiwillig versichert. Wie sieht das in so einem Fall im Erziehungsurlaub aus mit der Beitragszahlung ? Ich bin verheiratet. Bin ich dann beitragsfrei versichert oder familienversichert oder muß ich weiterhin den vollen Beitrag zahlen? Es gab zu Jahrsbegin wohl irgendeine Gesetzesänderung diesbezüglich. Leider habe ich bis jetzt keine eindeitige Auskunft darüber bekommen können. Vielen Dank im Voraus anne
Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 12:00