Frage: Krankenkasse , Elternzeit

Hallo nun muss ich mir auch mal Infos holen. Und zwar geht es darum. Als ich mit Zwillingen schwanger war, wurde mein befristeter Arbeitsvertrag auslaufen gelassen. Dieser ging bis zum 30.11. ab 2.12. begann mein Mutterschutz. Daher musste ich, um Mutterschaftsgeld zu bekommen, mich für den einen Tag arbeitslos melden, was ich auch gemacht habe. Habe dann nach der Geburt Antrag auf Erziehungsgeld und Erziehungszeit gestellt; Erziehungsgeld bis Anfang November erhalten, da danach mein Mann angeblich zu viel verdient. So weit zu akzeptieren. Dachte dann, dass ich ja wenigstens karankenversichert bin, da ich ja Elternzeit nehme, was mit Zwillingen auch nötig ist! Nun kam heute ein Anruf der KK, dass ich bei ihnen nicht mehr versichert sei, es sei denn freiwillig, was dann extra kostet. Auf die Frage wegen der Elternzeit, bekam ich die Antwort, dass das nur ist, wenn man davor nicht arbeitslos war, was ich ja wegen dem einen Tag war. Oder ich könnte mich familienversichern lassen. Allerdings ist mein Mann Amerikaner, arbeitet bei der Air Force. Wenn ich da mitversichert werde, ist das für jeden Arztbesuch mit viel Papierkram verbunden (und unsere zwei haben nächste Woche ihre U6, sie waren die ganze Zeit bei mir mitversichert).Ich bin momentan auch in Behandlung. Ab Januar wollte ich für 20Stunden im Monat wieder aushilfsweise arbeiten gehen. Reicht das, um wieder krankenversichert zu sein? Oder können Sie mir weiterhelfen, was ich machen soll? Bin momentan ein bisschen überfordert mit der ganzen Sache und habe keinen Durchblick mehr. Was würden Sie tun? Vielen Dank im Vorraus, Janine

Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 13:25



Antwort auf: Krankenkasse , Elternzeit

Hallo, beitragsfrei kk-versichert ist man nur während EZ. Arbeitslose sind aber nicht in EZ. Da Sie dem Arbeitsmarkt auch nicht zur verfügung stehen, bekommen Sie keine Leistungen vom AA. Sie müssen soich also selber versichern. Über einen AG sind Sie versichert, wenn Sie mehr als 400 € verdienen. Die Kinder können da evtl. mitversichert werden. Normalerweise aber bei dem, der mehr verdient. Ob bei Ihnen eine Ausnahme gilt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2005



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