Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit 04.2011 Elternzeit genommen fuer 3 Jahre. Da habe ich eien Arbeitsvertrag fuer 450 Euro als feststelle. Seit dieses Jahr Juni bin ich wieder schwanger und auch wegen Schwangerschaftkomplikation bettlägerig. Wenn ich fuer das 2. Kind in Elternzeit gehe, muss ich dann freiwillig gesetzlich versichern, weil die minijob ab 2013 auf 450 Euro aufgehoben hat, oder bin ich da weiter Beitrag frei? Eine familienversicherung ist ausgeschlossen und bin verheiratet. Danke für die Antworten. MfG Nina
von ninasun am 29.12.2013, 15:26