Frage: krankenhauszuschuß

hallo frau bader, ich war während der ss 4 wochen in der klinik wegen vorzeitigen wehen - es kam nicht zur entbindung. normalerweise zahlt man doch für 14 tage/jahr einen krankenhauszuschuß von 9 euro tägl. im krankenhaus sagte man mir, die gebühren wären nicht fällig, da die behandlung zur ss gehört und in diese richtung alles kostenfrei ist. dann bekam ich jedoch eine rechnung von der krankenkasse, ich müsse diese gebühren bezahlen. ich habe bei der hotline angerufen und die sagten mir auch, ich müsse nicht zahlen... und die sachbearbeiterin, sagt wiederrum, dass die gebühren doch gezahlt werden müssen... was ist denn nun richtig?

Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 14:58



Antwort auf: krankenhauszuschuß

also ich lag in der 8. ssw auch im krankenhaus für eine woche und musste krankenhaustagegeld bezahlen. nicht zahlen muß man, denke ich nur, wenn man zur entbindung im krankenhaus liegt. alles gute :o) stephanie

Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 23:23