Hallo Frau Bader, mein Kind wurde am 19.04.07 geboren. Voraussichtlicher ET war der 20.05.07. Mein Mutterschutz begann am 08.04.07. Vom 27.03.07 - 17.04.07 war ich mit vorzeitigen Wehen im Krankenhaus. Mein letzter Arbeitstag war der 12.03.07, danach hatte ich bis zum 08.04.07 meinen Resturlaub. Habe ich jetzt Pech gehabt, weil ich während meines Urlaubes im Krankenhaus lag??? Werden evtl. die Urlaubstage gutgeschrieben, in denen ich noch nicht im Mutterschutz war? Wenn ja, wie? Brauche ich dafür eine Krankmeldung vom Krankenhaus oder ist es dafür jetzt bereits zu spät? Vielen Dank. mfG Sandra
Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 12:09